Reproduktionen
Das auch in unserem Archiv geltende Archivgesetz des Landes NRW gewährt Benutzer*inne*n ein Recht auf Benutzung von Unterlagen, die keinen Sperr- und Schutzfristen mehr unterliegen. Dieses Recht beschränkt sich auf die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen im Archiv.
Ein Recht auf Reproduktionen gewährt das Archivgesetz NRW hingegen nicht. Da das Historische Archiv der Universität aus personellen Gründen keine Reprographie unterhalten und durchführen kann, werden weder Scans noch Kopien angefertigt. Eine Anforderung von Reproduktionen anstelle der persönlichen Einsichtnahme ist daher nicht möglich.
Das selbständige Fotografieren ist nicht erlaubt.
Von "Archivwissenschaft" bis "Zoologie" - die Archivbibliothek
Die wissenschaftliche Forschung im Archiv benötigt neben den hier verwahrten Quellen auch Forschungsliteratur. Aus diesem Grund verfügt das Historische Archiv über eine umfangreiche Dienstbibliothek. Sie ist sie in erster Linie Arbeitsmittel für die Mitarbeiter/innen des Archivs, steht aber während der Öffnungszeiten des Sonderlesesaals auch den Benutzerinnen und Benutzern offen.
Der Bestand umfasst neben mehr als 9.000 Bänden Monographien auch 1.000 Bände Zeitschriften, darunter alle archivarischen Fachorgane Deutschlands. Er ist im OPAC der Universitäts- und Stadtbibliothek recherchierbar; Bibliotheksbestände des Archivs sind an dem Kürzel 005/HL/… in der Signatur erkennbar.
Als Dienstbibliothek ist der Bestand eine reine Präsenzbibliothek. Es findet ausnahmslos keine Ausleihe oder Fernleihe statt! Aus konservatorischen Gründen ist das Kopieren nicht erlaubt!