Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse
Schon vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges bestanden auf Seiten der Alliierten Überlegungen, die Führung des NS-Staates zur Verantwortung zu ziehen, etwa durch eine standrechtliche Aburteilung und Erschießung. Unter amerikanischer Führung kam es schließlich durch das Londoner Statut zur Einsetzung eines von den vier alliierten Siegermächten besetzen Strafgerichtshofs, der am 1. Oktober in Berlin im Gebäude des Kammergerichts (zuvor Sitz des Volksgerichtshofes) eröffnet und nach dieser Sitzung nach Nürnberg verlegt wurde. Bis zum 14. April 1949 wurden im dortigen Justizpalast in 13 Prozessen Kriegsverbrechen juristisch geahndet.
Zuerst wurden die bei Kriegsende verhafteten und noch lebenden "Hauptkriegsverbrecher" vor dem Internationalen Militärtribunal (IMT) angeklagt und verurteilt: zwölfmal wurde die Todesstrafe ausgesprochen, siebenmal Freiheitsstrafen verhängt und drei Angeklagte freigesprochen. Auf der Grundlage des IMT-Statuts wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 erlassen und vor US-Militärgerichten weitere zwölf Verfahren gegen die Eliten aus Wirtschaft, Justiz, Industrie, Diplomatie, Wehrmacht und Wissenschaft geführt, die als Nürnberger Nachfolgeprozesse bezeichnet werden. 117 Mal ergingen Freiheitsstrafen, davon 20 lebenslange Strafen.
Im Hauptkriegsverbrecherprozeß wirkte der Kölner Völkerrechtler Prof. Dr. Hermann Jahrreiß als "associate cousel of defense" für den angeklagten General Alfred Jodl. In den Nachfolgeprozessen wurde er als Zeuge vernommen und wirkte 1947 an der Herausgabe der Protokolle mit. Während der sonstige Nachlaß von Jahrreiß 1993 dem Bundesarchiv Koblenz übergeben wurde - darunter auch einige Stücke zum Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß -, ging der Großteil der von Jahrreiß angelegten und von ihm gesammelten Unterlagen zum IMT an das Institut für Völkerrecht und von dort an den Lehrstuhl für internationales Strafrecht (Prof. Dr. Claus Kreß). Im Interesse einer anmessenen Aufbewahrung dieses Bestandes wurde er Ende Mai 2009 dem Universitätsarchiv übergeben und hier als "Zugang 725" akzessioniert. Zugleich kamen - dem Lehrstuhl von der Kölner Anwaltsfamilie Klefisch übergeben - zwei Umzugskartons mit Akten des Strafverteidigers Dr. Theodor Klefisch ins Archiv (Zugang 726), die nach einer ersten Durchsicht die Überlieferung des Jahrreiß-Nachlasses ergänzen.
Hermann Jahrreiß beim Nürnberger IMT
(Otto Emil) Hermann Jahrreiß wurde am 19. August 1894 in Dresden geboren. Nach dem Leipziger Studium der Rechtswissenschaften und der Philosophie (1914-1917) promovierte er dort im September 1921 zum Dr. iur. und habilitierte sich im Jahre 1923. Zeitgleich war seit 1922 (bis 1927) als Richter am Amts- und Landgericht Leipzig tätig. Von 1927 an lehrte er als plm. ao. Professor in Leipzig und ging 1932 als Ordinarius an die Universität Greifswald, wo er 1937 den Ruf auf den seit 1933 vakanten Kölner Lehrstuhl von Fritz Stier-Somlo erhielt. Von Oktober bis Dezember 1939 vertrat er Öffentliches Recht an der Universität Göttingen und war 1942 - in Form einer wechselseitigen Berufung - statt Ernst Forsthoff, de anch Köln wechsel sollte, für einen Lehrstuhl für Völkerrecht an der Universität Wien im Gespräch, was aber wegen Ablehnung Forsthoffs durch den Kölner NS-Dozentenbund nicht zustandekam. Nach Schließung der Universität Köln im Oktober 1944 wurde Jahrreiß an die Universität Innsbruck abgeordnet; das Kriegsende erlebte er in Garmisch-Partenkirchen.
Hier erhielt Hermann Jahrreiß am 6. November 1945 die Aufforderung, zusammen mit seinem Münchener Kollegen Prof. Dr. Franz Exner den Generalobersten Alfred Jodl vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg zu verteidigen. Wegen seiner schwebenden Kölner Entnazifizierung und Wiederzulassung schrieb er am 11.11.1945 an den kommissarischen Rektor Kroll:
"Ich hoffe, dass die Militär-Regierung in Erwägung zieht, dass ich mich dem Appell, der von dem Wunsch des amerikanischen Generalstaatsanwalts provoziert wurde, jeder Angeklagte solle seinen Verteidiger haben, nicht entziehen kann. Ich habe allerdings von vornherein erklärt, dass ich die Aufgabe nur übernehmen könne, wenn ich an der Findung der Wahrheit und des Rechts mitarbeiten könne ohne Rücksicht darauf, ob das im Einzelfall für den Angeklagten günstig oder ungünstig sei. Verteidigung à tout prix wäre ein fundamentaler Fehler, abgesehen davon, dass ich als ehemaliger Richter wie als Gelehrter dazu einfach nicht das Zeug hätte. Die Anklagen sind so ungeheuerlich, dass wir Deutschen nicht weniger als sonst jemand alles Interesse daran haben, dass die Dinge sorgfältig geprüft werden, wie das nur möglich ist, mag das Ergebnis welches immer sein."
Nach Verkündigung des Urteils im Hauptkriegsverbrecherprozeß erhielt Jahrreiß das Angebot, als Verteidiger im "Ärzteprozeß" - dem ersten Nürnberger Nachfolgeverfahren - tätig zu werden, oder in Rom den deutschen General Kesselring zu verteidigen. Alle diese Angebote lehnte Jahrreiß im Hinblick auf sein Kölner Lehramt ab. Am 30. Dezember 1946 teilte er dem Kölner Universitätsoffizier Dr. Harry Beckhoff dagegen mit, daß er das Angebot angenommen habe, "am Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg in dem Redaktionsstab,[!] mitzuarbeiten, der das gesamte Urkundenmaterial des Hauptprozesses in den vier Prozeßsprachen herausgibt. Die amerikanische Leitung des Stabes ist damit einverstanden, daß ich jederzeit ausscheide, sobald es die Interessen der Universität Köln erfordern." Als Jahrreiß unter Berufung auf diese Klausel zum Sommersemester 1947 sein Ausscheiden beantragte, wurde ihm und den Besatzungbehörden in Nordrhein-Westfalen deutlich signalisiert, daß das IMT diesem Antrag nicht zustimmen würde.
Die Aufgabe im Prozeß
39 Jahre später - 1984, anläßlich Verleihung der Ehrenbürgerwürde der Universität - , faßte Jahrreiß seine Aufgaben in Nürnberg folgendermaßen zusammen:
"Als die Verteidiger die Anklage-Schrift bekamen, sahen sie sofort, daß die Auseinandersetzung in Rechtsfragen viel weniger dem Strafrecht als dem Völkerrecht und dem deutschen Verfassungsrecht zugehören würden. Exner, mein Münchener Kollege, verteidigte den Generaloberst Jodl. Er wandte sich an mich, ob ich die Verteidigung in den großen Grundfragen beraten wolle. Ich sagte selbstverständlich zu und ging nach Nürnberg. Das Militär-Tribunal stimmte zu und machte mich zum Mitverteidiger von Jodl, da die Prozeßordnung Nur-Sachverständige nicht vorsah. Ich habe Jodl dann mit verteidigt und habe die Verteidiger beraten. Es ergab sich bald und unvorhergesehen eine Erweiterung meiner Aufgabe.
Der Hauptankläger, [...], Justice Jackson, hielt zu Beginn der Verhandlung vor dem Tribunal eine Rede mit grundsätzlichen Rechtsausführungen, auf die von deutscher Seite geantwortet werden mußte, auf die aber keiner der Verteidiger bei der Verteidigung seines Mandanten eingängig genug antworten konnte. Das Gericht sitmmte dem Wunsch der Verteidiger zu, daß ich zu Beginn der Verteidiger-Plädoyers eine umfassende Rede zu den rechtlichen Grundfragen halten sollte.
Dieses Gegenplädoyer habe ich dann am 4. Juli 1946 gehalten. Es vorzubereiten war eine schwere Aufgabe. Denn - [...] - ich brauchte, was ich nicht hatte, sehr viel und sehr wichtiges Rechts-Schrifttum, und zwar einmal zum deutschen Verfassungsrecht, denn da war für Ankläger und Gericht viel richtig zu stellen, und da hat mir die Universität Köln entscheidend geholfen, [...] und sodann zum Völkerrecht, besonders in der Frage des Kriegsächtungspaktes. Während des Krieges war in den Vereinigten Staaten, England, Frankreich viel Wichtiges veröffentlicht worden, wovon wir im eingeschlossenen Deutschland allenfalls die Titel kannten. Ich bat das Gericht mit einer großen Wunschliste um Hilfe. Nur die Feind-Seite verfügte ja über die Bücher und Dokumente, z.B. über die Protokolle des Senats der USA über die Debatte um die Ratifizierung des Briand-Kellogg-Paktes, des sogenannten Kriegsächtungspakts. Und es geschah: Wenige Tage später überbrachte man mir - es war aus Washington hergeflogen worden - alles Gewünschte, darunter auch alles, was im Bereich der Westmächte veröffentlicht worden war und mit der Anklage nicht harmonisierte. Ich konnte nun wirklich den gesamten Stand der Rechtsauffassungen in der Welt übersehen und wissenschaftlich verarbeiten. Ich habe mich damals für diesen Akt einer fairen Hilfe zu Beginn meines Plädoyers öffentlich bedankt. Ich möchte es auch hier tun."
(Verleihung der Ehrenbürgerwürde der Universität zu Köln an Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hermann Jahrreiss durch den Rektor und Senat der Universität zu Köln (Kölner Universitätsreden; N.F. 62). Köln 1984, S. 23-25.
Die Prozessakten (Zugang 725)
Der überwiegende Teil des Bestandes Zugang 725 besteht aus den "Dokumenten zu den Nürnberger Prozessen" (Nürnberger Dokumenten). Im Universitätsarchiv Köln sind folgende Serien der "Nürnberger Dokumente" im Umfang von insgesamt ca. 479 Ordnern vorhanden:
| Paris-Storey series | PS | Nrn. 1-4.080 |
| Economics series | EC | Nrn. 3-620 |
| Economics Heidelberg series | ECH | Nrn. 1-33 |
| Economics Rosenheim series (oder: Economics Reichskreditkasse ser.) | ECR | Nrn. 14-197 |
| Dokumente der britischen Anklagebehörde | D | Nrn. 41-936 |
| Crimes series | C | Nrn. 1-196 |
| Treaty Committee series | TC | Nrn. 2-93 |
| Melvin series | M | Nrn. 151-158 |
| Rothschild series | R | Nrn. 36- |
| London series | L | Nrn. 3-361 |
| Republique Francaise series | RF | Nrn. 3-1.509 |
| USSR series | USSR | Nrn. 1-522 |
| Nuremberg Government series | NG | Nrn. 1-5.855 |
| Nuremberg Industry(Industrialists) series | NI | Nrn. 1-15.679 |
| Nuremberg Organizations series | NO | Nrn. 1-6.039 |
| Nuremberg "Oberkommando der Wehrmacht" series | NOKW | Nrn. 1-3.573 |
Daneben enthält der Nachlaß noch die Umdrucke der Protokolle des IMT vom 20. Mai bis zum 31. August 1946 mit dem Urteil und vom 30. September bis zum 1. Oktober 1946. Zur Überlieferung des IMT gehören ferner Kopien folgender Plädoyers:
- Prof. Dr. Exner für Alfred Jodl;
- Dr. Walter Siemers für Erich Raeder;
- Dr. Rudolf Dix für Hjalmar Schacht;
- Dr. Fritz Sauter für Baldur von Schirach;
- Dr. Heinz Fritz für Hans Fritzsche;
- Dr. Hanns Marx für Julius Streicher;
- Flottenrichter Otto Kranzbühler für Karl Doenitz;
- Dr. Alfred Seidl für Rudolf Hess;
- Dr. Gustav Steinbauer für Arthur Seyss-Inquart;
- Dr. Egon Kubuschok für Franz von Papen;
- Dr. Fritz Sauter für Walter Funk;
- Dr. Robert Servatius für Fritz Sauckel.
An unmittelbaren Verteidigerunterlagen befinden sich im Universitätsarchiv von Hermann Jahrreiß Urkunden aus den Dokumentenreihen (siehe oben) und Bemerkungen zu den Sitzungen sowie Schriftwechsel mit dem Generalsekretariat und dem Mandanten Jodl, ferner zwei Bände "Dokumentenbücher" für Alfred Jodl und drei Bände für Arthur Seyss-Inquart "Dokumentenbücher" von RA Dr. Gustav Steinbauer.
Zur Quellenkunde des IMT und Findbücher (Kopie 1)
Die Klefisch-Akten
Zu den weniger bekannten Verteidigerpersönlichkeiten des IMT gehört der Kölner Strafverteidiger Dr. Theodor Klefisch. Die folgende Kurzbiographie beruht auf einer umfangreichen Spurensuche in verschiedenen Quellen.
Geboren 1880 in Köln, wurde er wie sein Bruder Josef (1897-1954) Jurist. Er nahm 1905 seine anwaltliche Praxis auf, die er am Hohenzollernring 58 zusammen mit Hermann Hortmann führte (Adreßbuch Köln, 1931). Seine Privatwohnung blieb bis zu seinem Tode in der Blumenthalstraße 23.Theodor Klefisch wird 1930 in dem in Leipzig erscheinenden "Kriminalmagazin" als einer der profiliertesten deutschen Strafverteidiger gerühmt.
1945 übernahm er die Verteidigung für den vor dem IMT angeklagten schwerkranken Gustav Krupp von Bohlen und Halbach. Nach heftigem Wortgefecht mit dem amerikanischen Chefankläger Jackson erreicht Kelfisch, daß sein Mandant krankheitsbedingt für prozessunfähig erklärt und das Verfahren gegen ihn nicht eröffnet wurde. Theodor Klefisch übernahm stattdessen die Verteidigung der als Organisation angeklagten Stahlhelm-SA und erreichte es auch, daß diese durch das Urteil nicht zur "verbrecherischen Organisation" erklärt wurde.
Theodor Klefisch verstarb am 25. Mai 1951 während einer Tagung auf Herrenchiemsee an einem Schlaganfall. Sein Bruder Josef starb 1954. Dieser war wie Theodor Klefisch Mitglied im Kölner Männergesangverein, 1933-1949 als dessen Vorsitzender, und verfaßte Texte für verschiedene "Divertissementchen" der Cäcilia Wolkenburg.
Die Lummert-Akten im Bestand der Rechtswissenschaftliche Fakultät
Der Rechtsanwalt Günther Lummert (1903-1968 Köln) war von Herbst 1945 bis Mitte 1949 Strafverteidiger in den Nürnberger Prozessen, u.a. im Wilhelmstraßen-Prozess (Fall XI) für Ernst Woermann und im Einsatzgruppenprozeß (Fall IX) für Dr. Walter Blume.
Von Juli 1950 bis zu seinem Tod war Dr. Günther Lummert als Rechtsanwalt in Köln tätig. Offenbar aufgrund seiner Bewerbung um eine Assistentenstelle an der Universität - leider läßt sich nichts mehr in der Überlieferung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät darüber feststellen - reichte er als Anlage zu seinem Gesuch auch mehrere Veröffentlichungen aus seiner Feder ein. Es handelt sich dabei um Veröffentlichungen bzw. Umdrucke aus den Nürnberger Prozessen und deren Umfeld (Spruchkammerverfahren, Prozesse gegen Deutsche wegen Krigegsverbrechen im Ausland), die sich - bislang unbeachtet - im Altbestand der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Zugang 42) befinden:
- Zugang 42/3925: "Die Strafverfahren gegen Deutsche im Ausland wegen 'Kriegsverbrechens'- Les Procès intentés À l'Etranger contre des Ressortissants Allemands pour 'Crime de Guerre' (Hamburg: Arbeitsgemeinschaft vom Roten Kreuz in Deutschland - Rechtsschutzstelle für Kriegsgefangene und Zivilarbeiter im Ausland; 1949).
- Zugang 42/3926: Einführung in die allgemeinen Rechtsfragen des Spruchgerichtsverfahren, hrsg. vom Arbeitsausschuß der Verteidiger in Spruchgerichtsverfahren mit Ermächtigung der Vereinigung der Vorstände der Anwaltskammern der Britischen Zone (Hamburg/Nürnberg, 1947) = Leithefte für die Verteidung vor den Spruchgerichten der Britischen Zone; 1.
- Zugang 42/3927: Military Tribunal II Nuremberg - Case No. 9: Final Plea for Dr. Walter Blume in the case United States versus Ohlendorf a.o./ Verteidigungsrede für Dr. Walter Blume im Prozess Vereinigte Staaten von Amerika gegen Ohlendorf u.a. (Nürnberg, Februar 1948; Umdruck).
- Zugang 42/3928: (zusammen mit Dr. Alfred Schilf) Military Tribunal IV Nuremberg - Case No. 11: Closing-Brief concerning the general theme of The War of Aggression from the Legal Point of View (Nürnberg, November 1948; Umdruck).