Von akademischen Obrigkeiten und ihren Zeichen
An der Spitze der Kölner Universität stand und steht seit dem Mittelalter der Rektor der Universität. Ihm oblag die Immatrikulation und Verpflichtung der Studierenden. Im Mittelalter war der Rektor zugleich Richter erster Instanz über alle Universitätsangehörigen und deren Familien.
Das Universitätsarchiv verwahrt eine Serie von Fotografien von Rektorenbildern der alten Kölner Universität, deren Originale sich im Besitz des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds befindet.
Mit der Immatrikulation wurde man(n) "membrum oder suppositum der Universität", wie Hermann von Weinsberg in seinen Erinnerungen schreibt, und genoss auch alle ihre Privilegien, darunter den besonderen Gerichtsstand. Unter den von Hermann Keussen publizierten Quellen zur Geschichte der Universität finden sich verhältnismäßig häufig Beschwerden darüber, daß ein Student versuchte, den Fall vom weltlichen Gericht vor das (geistliche) Gericht des Rektors zu ziehen. Das konnte aber auch schiefgehen: So beschloß der Rat der Stadt Köln, dem Studenten Peter Peltz von Attendorn Schirm und Schutz aufzukündigen, weil er den Steinmetz Hermann von Aldenhoven "ungebührlich" in einer ordentlich vor das weltliche Gericht gehörenden Sache mit dem geistlichen Recht verfolge. Weil sich Peter mit hochmütigen Worten geweigert habe, die Sache vor dem zuständigen Richter zu belassen, kündigte ihm die Stadt Schutz und Schirm auf, "und es geschehe ihm danach, wie es wolle - der Rat gedächte auch Unrecht an Peter Peltz nicht zu strafen."
Dem Rektor standen nach den Statuten von 1392 zwei Amtszeichen zu, die Epomis und die Rektorstäbe sowie die Pedellen. Die Epomis war ein Schulterumhang. Wie wichtig die Szepter waren, zeigt diese Illustration eines Zuges auf dem Konstanzer K, an dem auch Doktoren der Kölner Theologischen Fakultät als Repräsentanten der Korpotation teilnahmen. Ihnen wurde deshalb auch das Szepter vorangetragen.
Die Disziplinargewalt des Rektors
Gnadenpfennig oder Zeichen der Selbstverwaltung? Die Rektorkette
„Unter den Talaren ..." - Wie alt ist eigentliche die akademische Tracht?
An der Kölner Universität trug schon im 16. Jahrhundert Hermann Weinsberg bei seiner Promotion zum Magister ein langes Gewand; dazu als Zeichen seines neuen akademischen Grades eine rote Kapuze und ein rotes „bonnet“, eine Kappe. Diese Tracht hat sich im angelsächsischen Bereich bis heute erhalten, wo die akademischen Grade mit einem Talar, eine makademischen "hood" (einer Kapuze) und der entsprechenden Kopfbedeckung verbunden sind; ein Beispiel finden Sie hier (externer Link).
Der Rektor trug als Zeichen seiner Würde die Epomis, einen seidenen (im Winter aus Pelz gefertigten) Schulterkragen neben den Rektorstäben. Als Zeichen der Professoralen und besonders der rektoralen Würde wurde der Talar erst seit dem 18. und verstärkt im 19. Jahrhrundert eingeführt: 1903 etwa beantragte die Universität Marburg beim preußischen König die Erlaubnis für einen besondere Rektorenmantel, die sie auch erhielt.
In Köln begann man schon 1919 sich Gedanken über die Amtskleidungen für die Professoren zu machen. Nachdem die Sache aber wegen fehlenden Geldes fünf Jahre nicht recht von der Stelle kam, wurde im Juni 1924 der Kunsthistoriker Professor Dr. Albert Brinckmann beauftragt, ein Gutachten über Talare für die Professoren und den Rektor zu erstellen.
„Talare haben vorzüglich zwei Aufgaben: einmal repräsentativ zu wirken, zum anderen rasch und auch fern von der Universität ohne große Vorbereitungen sich überziehen zu lassen. Aus dem letzten, keineswegs zu unterschätzenden Grund – denn so wird der 10-Uhr-morgens-Frack verschwinden – ist es erwünscht, dass der Talar deckend über jedem Anzug getragen werden kann. Weißes Hemd, Kragen und kleine Krawatte müssen genügend sein, damit hinterher der Professor ohne Umstände seinen täglichen Geschäften nachgehen kann. […]
Die repräsentative Wirkung ergibt sich aus der guten Form, den gewählten Farben und Abzeichen. Meines Erachtens sollte man in Köln an gewisse historische Formen anknüpfen, etwa an die Mantelform, wie sie in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts getragen wurde. […] Diese Mäntel haben einen großen, als breiten Aufschlag über die Brust hinuntergehenden Kragen und sehr breite Ärmelaufschläge. Das damalige Barett ist entschieden unkleidsam in seiner flachen Form.
Der Talar fällt, schon aus Zweckmäßigkeit, in breiten Falten nach unten, nur über der Schulter ist ein breites glattes Stück und ebenso bleibt rechts und links vom Schluß vorn eine Bahn frei, um evtl. für Ordensdekorationen eine Fläche frei zu haben. Die Grundfarbe ist schwarz. Kragen und Aufschläge sind in Samt und in den Fakultätsfarben, die seit alters her für Juristen, Mediziner und Philosophen festliegen: zinnoberrot, karminrot und dunkellila. Diese Farben können nur am Stück ausgewählt werden, da auf ihre Zusammenstimmung alles ankommt. Für die WiSo-Fakultät als historisch in ihrer Farbe nicht festgelegt, schlage ich ein dunkles Grün vor, in Harmonie mit den anderen Farben. Dies hat auch die gleiche Fakultät in Frankfurt gewählt. Alle Farben sind auch bei künstlichem Licht zu probieren, um nicht schwarz zu wirken.
Das Barett, das bei allen Festen nicht abgesetzt wird und fester Bestandteil der Amtstracht ist, ist gewöhnlich schwarz, kann aber auch in den Fakultätsfarben gehalten sein, wodurch das festliche Bild eines Aufzuges noch gesteigert wird. Als kleidsame Form für magere und nicht magere Gesichter empfiehlt sich ein Barett mit Umschlag über den unteren ringförmogen Rand und leichter Aufwölbung. Der Rand ist fest, das übrige weich.
Der Rektor. Dies ist wohl die schwierigste Frage und dringend möchte ich nach den Urteilen, die ich gelegentlich des 500jährigen Rostocker Jubiläums 1919 hörte, davon abraten, den Rektor durch schwere Gewandung, womöglich gar durch einen [..] meist unechten Hermelinkragen auszuzeichnen. Auch hat man grade[!] in Köln, der Fastnachtsstadt, darauf zu achten, dass der Rektor nicht nach Maskerade, sondern nobel erscheint.“ (UA Köln, Zug. 28-35-1, Bl. 5)