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Die Benutzung des Archivs

Das Historische Archiv der Universität zu Köln ist nicht Hüter eines Geheimwissens:

Als öffentliches Archiv steht die Benutzung steht nach den Bestimmungen des Landesarchivs jedem offen, der ein berechtigtes Interesse hat. Darunter fallen alle Sparten wissenschaftlicher Forschung, aber auch die Wahrung persönlicher und rechtlicher Belange sowie die dienstliche Ausleihe durch die Dienststellen der Universität zu Köln. In allen diesen Fällen sind aber die rechtlichen Vorgaben des Archivgesetzes für das Land NRW zu beachten!

Der Regelfall ist die Einsichtnahme bei uns. Eine Benutzung findet aber nicht erst mit Ihrem Besuch bei uns statt - auch Anfragen im Vorfeld gehören bereits dazu.

  • Wenn Sie etwas über die vorhandene Überleiferung zu einem Thema wissen möchten: Bitte geben Sie möglichst genau an, worüber Sie arbeiten, oder zu welchem anderen Zweck Sie das Archiv benutzen möchten - je mehr Informationen Sie uns geben, desto genauer können wir prüfen, ob wir Ihnen helfen und was Sie bei uns finden können. Gegebenenfalls weisen wir Sie auf besondere rechtliche Bestimmungen hin.
  • Wir versuchen, Sie zu den Quellen zu bringen, die für Ihre Arbeit wichtig sein können - wir übernehmen aber nicht die Forschungsarbeit für Sie. Inhaltliche Recherchen führen wird deswegen nicht durch.
  • Wir setzen ferner bei unseren Benutzer*innen voraus, daß sie mit den wesentlichen Techniken der Arbeit im Archiv vertraut sind, etwa die entsprechenden paläographischen Fertigkeiten besitzen. Zu Hilfen im Einzelfall sind die Archivmitarbeiter*innen gerne bereit, ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

Wenn Sie uns Ihre Frage per Email schicken möchten, benutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular. Briefliche Anfragen richten Sie bitte an folgende Adresse:

Universität zu Köln
Historisches Archiv
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln

Die persönliche Einsichtnahme in Unterlagen ist ausschließlich nach Voranmeldung möglich, Bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise, v.a. unter den Beschränkungen der Corona-Schutzverodnungen des Landes und der Universität zu Köln.

Für die Bescheinigung von Studienzeiten ist in Köln nicht das Universitätsarchiv, sondern das Studierendensekretariat zuständig. Folgen Sie bitte diesem Link zum Antragsformular.

Ein wenig Archiv-Etikette ...

  • Alle Benutzer*innen müssen bei uns einen Benutzungsantrag ausfüllen und sich ggfls. ausweisen. Bei Qualifikationsarbeiten oder Promotionen legen Sie uns bitte eine Stellungnahme der betreuenden Person (Lehrer/in, Hochschullehrer/in) vor - das erleichtert uns die Beratung.
  • Wir setzen voraus, daß Sie mit der Arbeit im Archiv vertraut sind: Sie kennen die normalen Bestellwege und sind in der Lage, die Unterlagen selbständig zu nutzen. Insbesondere können wir nur in sehr begrenztem Umfange Lesehilfe geben. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht jedoch nicht.
  • Ihren Besuch müssen Sie mindestens eine Woche im voraus anmelden: Wir möchten uns gerne ausreichend Zeit für Sie nehmen, aber das will im Rahmen unserer anderen Aufgaben geplant sein. Nutzen Sie dazu unsere Benutzer-Emailadresse oder das Kontaktformular. Bitte haben Sie Verständnis, daß wir keine unangemeldeten Benutzungen ermöglichen können, d.h. Sie können an diesem Tag keine Akten mehr vorgelegt bekommen.
  • Mit Ihrer Anmeldung können Sie auch - wenn Sie die Signaturen der benötigten Unterlagen bereits kennen - bis zu fünf Akten in den Sonderlesesaal vorbestellen. Füllen Sie dazu bitte den Leihzettel (ein Zettel mit Magazindoppel pro Akte!) vollständig aus und senden ihn an die Bestell-Emailadresse. Unvollständige oder unrichtige Signaturen können wir allerdings nicht nachbearbeiten.

Bei der Arbeit im Lesesaal beachten Sie bitte folgendes:

  • Unterlagen des Archivs können ausschließlich im Sonderlesesaal zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Eine Ausleihe findet nur in Einzelfällen für die Verwaltungsdienststellen der Universität statt.
  • Taschen und Mäntel schließen Sie bitte in die kostenlos nutzbaren Schließfächer im Foyer ein - das Mitbringen in den Sonderlesesaal ist nicht gestattet.
  • Das Essen und Trinken im Sonderlesesaal ist nicht gestattet.
  • Schalten Sie bitte Ihr Mobiltelefon bitte aus oder auf stumm.
  • Als Schreibutensilien sind lediglich Bleistifte erlaubt; ggfls. erhalten Sie einen Bleistift kostenlos bei der Lesesaalaufsicht.
  • Zum Fotografieren m Archiv finden Sie hier weitere Informationen. Da wir überwiegend personenbezogenes Material verwahren, sind hier Prüfungen hinsichtlich der Reproduzierbarkeit notwendig.
  • Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Schutzmaßnahmen zur Infektionsabwehr, wie sie in den landesgesetzlichen Bestimmungen und der Corona-Schutz und Hygienerichtline der Universität zu Köln niedergelegt sind. Insbesondere dürfen Gebäude der Universität bei einer bestehenden Covid19-Infektion nicht betreten werden.
  • Beim aufenthalt in allen Gebäuden der Univiersität muß ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske, FFP2-Maske) getragen werden; die Interimsmasken sowie schals und Tücher reichen nicht mehr aus!