Aussetzung der Genehmigung zum Fotografien von Unterlagen im Historischen Archiv der Universität zu Köln mit privater Handykamera
Bitte beachten Sie:
Das auch in unserem Archiv geltende Archivgesetz des Landes NRW gewährt Benutzer*inne*n ein Recht auf Benutzung der Unterlagen, die keinen Sperr- und Schutzfristen mehr unterliegen. Die Wahrnehmung dieses Rechtes erfolgt durch persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen im Archiv.
Ein Recht von Benutzer*inne*n auf Reproduktionen gewährt das Archivgesetz NRW nicht. Da das Historische Archiv der Universität aus personellen Gründen keine Reprographie unterhalten und durchführen kann, hatten wir vor einigen Jahren das selbständige Fotografieren von Unterlagen, die keinen Schutzfristen mehr unterliegen, in begrenztem Umfang erlaubt.
Dagegen bestehen jedoch gewichtige Bedenken. Diese sind so beachtenswert, dass wir diesen Komplex für unser Archiv neu überdenken müssen. Bis zu einer Lösung sehen wir uns veranlasst, bis auf weiteres die Erteilung von Genehmigungen zum Fotografieren von Unterlagen des Archivs durch Benutzer*inne*n auszusetzen. Sie können wie bisher in dem gewohnten Rahmen die Unterlagen des Archivs im Lesesaal Historische Sammlungen einsehen und aus den Unterlagen handschriftliche Exzerpte anfertigen.
Dr. Freitäger