Ein Rektorbild der alten Kölner Universität
An der Spitze der Kölner Universität stand und steht seit dem Mittelalter der Rektor der Universität. Ihm oblag die Immatrikulation und Verpflichtung der Studierenden. Im Mittelalter war der Rektor zugleich Richter erster instanz für alle Universitätsangehörigen und deren Familien.
Seit 1941 befindet sich ein Rektorbild der alten Kölner Universität im Besitz ihner modernen Nachfolgerin: Das Bild des Dr. iur.utr. [iuris utriusque, d.h. weltlichen und geistlichen Rechts] Johann Franz Conrad von Ley, der am 18. Mai 1748 gewählt wurde und das Amt nach der gedruckten Matrikel bis zur Wahl seines Nachfolgers Caspar Schönemann am 6. November 1753 ausübte. Nach der Matrikel war von Ley neben seiner Professur zugleich Dechant und Kanoniker an St. Kunibert und Kanoniker an St. Andreas.
Sein Bildnis wurde gemalt von Leonhard Blanckart. Über diesen in Köln ansässigen Porträtmaler, der zwischen 1735 und 1794 tätig war, ist sonst nichts bekannt. Das Wallraf-Richartz-Museum/Stiftung Corboud besitzt von ihm das Porträt der Christine von Clausbruch, Gemahlin des Peter von Otten (gemalt 1757), die Kunstsammlung Gera ein auf 1744 datiertes "Bildnis einer Dame im Pelz".
Unser Porträt zeigt von Ley in Dreiviertelprofil im schwarzen Rock, der Kragen deutet auf den geistlichen Stand hin. Als Zeichen seiner Rektorwürde ist einer der beiden für die alte Universität bezeugten Rektorstäbe abgebildet, die wie die neuzeitlichen Stäbe von 1929 die Heiligen Petrus und Paulus zeigten. An anderen Universitäten auch als "Universitätsszepter" bezeichnet, versinnbildlichen sie die Rechtsprechungsgewalt des Rektors: Die Universität bildete als Korporation einen eigenen Rechtskreis außerhalb der Jurisdiktion der Stadt Köln oder des Erzbischofs. Es war offenbar attraktiv, sich für Zivilrechtsangelegenheit unter den Universitätsrektor als Richter zu stellen.
Im Herst 2013 gab das Rektorat der Universität das Gemälde an das Archiv der Universität ab.